13.03. (red)

BT verleiht Ehrentitel an verdiente Bürger
Das BT-Regime gab am Wochenende, wie erst jetzt bekannt wurde, dem Drängen und den Forderungen rechtsklerikaler Kreise nach und führte neue Ehrentitel für verdiente Bürger der Stadt ein. Insbesondere Eltern und ältere Mitbürger können - eine makellose Reputation vorausgesetzt - künftig mit den Titeln "Mutter" oder "Vater", welche dem Nachnamen vorangestellt werden, ausgezeichnet werden. Kommt die BT-Vorschlagskommission bei der obligatorischen Überprüfung der Kandidaten während der Befragung der Familie bzw. der Kinder zu der Erkenntnis, daß der vorgesehene Titel nicht völlig berechtigt wäre oder innerhalb der Familie Vorbehalte gegen die Ehrung bestehen (siehe Abb. li.), wird z.B. "Mutter" durch das neutralere "Frau" ersetzt. Dennoch ist die "Frau" im öffentlichen Leben der "Mutter" vom Rang her fast gleichgestellt, lediglich der freie Eintritt in öffentliche Museen ist ihr lt. Bürger-Ehrentitel-Gesetz (BEtG) verwehrt. Während der Prüfungsphase haben Anwärterinnen auf den Titel "Mutter" bereits vor der Anerkennung das Recht, sich in der Öffentlichkeit "Frauchen" zu nennen und auf eine entsprechende Anrede zu bestehen. Bei Mißachtung derartiger Anordnungen drohen empfindliche Haftstrafen.
Analog gelten die Bestimmungen für Ehrenmänner. Besondere Bedeutung kommt dem Status der verdienten Bürger bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zu: "Vater" oder "Mutter", sogar ein "Herrchen", sind bei Konflikten mit niederen oder jüngeren Kontrahenten automatisch im Recht, aufgrund ihrer Verdienste im Leben und dessen, was sie so alles bisher geleistet haben. Dementsprechend umfangreich ist bereits die Liste der Antragsteller, sogar aus benachbarten Gemeinden sollen Sammelanträge ganzer Familien eingegangen sein.