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13.03. (red)
BT
verleiht
Ehrentitel
an
verdiente
Bürger
Das
BT-Regime
gab
am
Wochenende,
wie
erst
jetzt
bekannt
wurde,
dem
Drängen
und
den
Forderungen
rechtsklerikaler
Kreise
nach
und
führte
neue
Ehrentitel
für
verdiente
Bürger
der
Stadt
ein.
Insbesondere
Eltern
und
ältere
Mitbürger
können
-
eine
makellose
Reputation
vorausgesetzt
-
künftig
mit
den
Titeln
"Mutter"
oder
"Vater",
welche
dem
Nachnamen
vorangestellt
werden,
ausgezeichnet
werden.
Kommt
die
BT-Vorschlagskommission
bei
der
obligatorischen
Überprüfung
der
Kandidaten
während
der
Befragung
der
Familie
bzw.
der
Kinder
zu
der
Erkenntnis,
daß
der
vorgesehene
Titel
nicht
völlig
berechtigt
wäre
oder
innerhalb
der
Familie
Vorbehalte
gegen
die
Ehrung
bestehen
(siehe
Abb.
li.),
wird
z.B.
"Mutter"
durch
das
neutralere
"Frau"
ersetzt.
Dennoch
ist
die
"Frau"
im
öffentlichen
Leben
der
"Mutter"
vom
Rang
her
fast
gleichgestellt,
lediglich
der
freie
Eintritt
in
öffentliche
Museen
ist
ihr
lt.
Bürger-Ehrentitel-Gesetz
(BEtG)
verwehrt.
Während
der
Prüfungsphase
haben
Anwärterinnen
auf
den
Titel
"Mutter"
bereits
vor
der
Anerkennung
das
Recht,
sich
in
der
Öffentlichkeit
"Frauchen"
zu
nennen
und
auf
eine
entsprechende
Anrede
zu
bestehen.
Bei
Mißachtung
derartiger
Anordnungen
drohen
empfindliche
Haftstrafen.
Analog
gelten
die
Bestimmungen
für
Ehrenmänner.
Besondere
Bedeutung
kommt
dem
Status
der
verdienten
Bürger
bei
zivilrechtlichen
Auseinandersetzungen
zu:
"Vater"
oder
"Mutter",
sogar
ein
"Herrchen",
sind
bei
Konflikten
mit
niederen
oder
jüngeren
Kontrahenten
automatisch
im
Recht,
aufgrund
ihrer
Verdienste
im
Leben
und
dessen,
was
sie
so
alles
bisher
geleistet
haben.
Dementsprechend
umfangreich
ist
bereits
die
Liste
der
Antragsteller,
sogar
aus
benachbarten
Gemeinden
sollen
Sammelanträge
ganzer
Familien
eingegangen
sein.
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